Allgemeine Geschäftsbedingungen Barverleih Systemtheke

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Solrosso und dem Besteller in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Firma Solrosso nicht an, es sei denn, die Firma Solrosso hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

Hinweis: Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Solrosso gelten insbesondere für den Barverleih Systemtheke.

 

§ 2 Mietpreise Barverleih Systemtheke

 

Die Mietpreise der Systemtheke verstehen sich ab Lager und richten sich, soweit nicht anders vereinbart, nach der jeweils gültigen Preisliste.

 

§ 3 Mietdauer

 

Die Systemtheke wird ausschließlich für die vereinbarte Zeit und zum vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellt. Gibt der Auftraggeber die gemieteten Artikel nicht Termingerecht zurück, fallen für jeden überschrittenen Tag 100% des vereinbarten Mietpreises an.

 

§ 4 Zahlungshinweise

 

Die Reserviergebühr (30,-) der Systemtheke kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrages wahlweise in bar oder per Überweisung erfolgen. Der Restbetrag wird bei Abholung in bar fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Übergabe eine Kaution in Höhe von 50% des Mietpreises zu erheben.

 

§ 5 Reservierung der Bar

 

Die entgültige Reservierung der Systemtheke erfolgt erst nach Eingang der Reserviergebühr beim Auftragnehmer. Daraufhin erhält der Auftraggeber umgehend eine Auftragsbestätigung. Falls keine Reservierung gewünscht oder die Reserviergebühr nicht fristgerecht bezahlt wird, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung dass die Systemtheke zum gewünschten Termin vermietet werden kann.

 

§ 6 Abholung der Bar

 

Die Systemtheke ist am vereinbarten Termin am Lager des Auftragnehmers abzuholen und der ordnungsgemäße Empfang zu Quittieren. Die Bar ist vor Abgabe gereinigt und vollständig. Der Abholer versichert im Besitz einer gültigen und geeigneten Fahrerlaubnis (Klasse BE) zu sein.

Tech. Daten: Anhänger mit Auflaufbremse, Zul. Gesamtgewicht 1000kg L x B x H 3000 x 1740 x 865

 

§ 7 Rückgabe und Reinigung der Bar

 

Die Systemtheke ist am vereinbarten Termin am Lager des Auftragnehmers gereinigt und vollständig abzugeben. Die Mietobjekte, speziell die Front- bzw. die Abdeckplatte, dürfen auf keinen Fall mit einem Hochdruckreiniger oder mit dem Wasserschlauch gereinigt werden! Des Weiteren dürfen keine scharfen Reiniger verwendet werden. Bedarf das Mietgut nach Ende der Mietzeit noch einer Reinigung durch den Auftragnehmer (wegen starker Verschmutzung), so wird diese Reinigung gesondert in Rechnung gestellt. Die ordnungsgemäße Rückgabe der Bar muss sich der Mieter vom Vermieter quittieren lassen.

 

§ 8 Haftung und Schadenersatz

 

als auch für Schäden durch Brand, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Die Haftung des Auftraggebers beginnt bei Abholung und endet mit der Quittierung des Rückgabescheins durch den Auftragnehmer. Jegliche Haftung seitens des Auftragnehmers für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgut ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Auftraggeber haftet bei Verlust oder Beschädigungen des Mietgutes. Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch höhere Gewalt (Gewitter, Hagel, Sturm)

 

§ 9 Preise der einzelnen Bar-Elemente

 

Träger (Stahl, verzinkt) 80,- €, Frontplatte (OSB) 40,- €, Arbeitsplatte (Edelstahl) 60,- €, Spülbecken 100,- €, Abdeckplatte (Fichte) 30,- €, Frontplatte(Ecke) 35,- €, Abdeckplatte (Ecke) 25,- €, Anhänger 1300,- €; Bei irreparablen Beschädigungen werden die oben genannten Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei kleineren Beschädigungen wird nach Aufwand abgerechnet, jedoch max. der jeweils oben angeführte Betrag.

 

§ 10 Verfügbarkeit der Bar

 

Stellt der Auftraggeber bei Abholung der Systemtheke einen Mangel oder Schaden fest, hat er das Recht auf gleichwertigen Ersatz oder Mietminderung. Weitergehende Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.

 

§ 11 Mitteilungspflicht des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, wenn die Bar bei der Rückgabe nicht vollständig, beschädigt, defekt oder verschmutzt ist.

 

§ 12 Stornierung

 

Der Rücktritt von einem bestehenden Mietvertrag ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei fristgerechter Stornierung fallen lediglich die bis dahin entstandenen Reservierungskosten an. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt ist der komplette vereinbarte Mietpreis zu entrichten.

 

§ 13 Anwendbares Recht

 

Es gilt deutsches Recht.

 

§ 14 Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner den Sitz der Firma Solrosso.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.